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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 – DPÜ-VO 2005, BGBl. II Nr. 205/2005, außer Kraft.
(3) § 1 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 214/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 233/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft.
(5) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 6/2019 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 – DPÜ-VO 2005, BGBl. II Nr. 205/2005, außer Kraft.
(3) § 1 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 214/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 233/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft.
(5) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 6/2019 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.