(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft. (2) Die §§ 1, 3 Abs 4, 4 Abs 1 und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 241 vom 17. Septem... mehr lesen...
(1) Die jeweils zuständigen Landesbehörden haben dafür zu sorgen, dass vor dem Ablauf einer dreimonatigen Frist nach dem Eingang der Notifikation bei der Europäischen Kommission die technische Vorschrift nicht erlassen oder, soweit es sich um eine technische Vorschrift in einer freiwilligen Verei... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften dem Bund zur Notifikation an die Europäische Kommission zu übermitteln. Wenn eine vollständige Umsetzung einer europäischen Norm erfolgen soll, reicht die Mitteilung aus, um wel... mehr lesen...
Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften, für die nach unionsrechtlichen Bestimmungen eine Notifikationspflicht besteht und die vom Landesgesetzgeber geregelt werden können, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen. mehr lesen...
(1) Die Änderung des § 29 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. März 2013, in Kraft.(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 3 Abs. 1 Z 1 und 6, des § 6 Abs. 3, des § 8 Abs. 8 letzter Satz, des § 9 Abs. 8 und 9, des § 12 Ab... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für1.Bewilligungen nach § 10;2.Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten.(2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von ei... mehr lesen...
(1) Der Entfall des § 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2... mehr lesen...
(1) Durch Vertrag können geeignete Personen und Einrichtungen zur Erstellung von Statistiken, insbesondere auch mit der Durchführung von statistischen Erhebungen beauftragt werden, wenn dies aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geboten ist und dem weder schutzwürdige... mehr lesen...
(1) Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen sind von der Landesregierung auf geeignete Weise zu veröffentlichen.(2) Die Statistiken sind in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare betroffene Personen ausgeschlossen werden kann, es sei... mehr lesen...
(1) Die mit Aufgaben der Landesstatistik betrauten Personen sind über alle personenbezogenen Daten, die ihnen in Wahrnehmung dieser Tätigkeit, und über alle Tatsachen, die ihnen bei der statistischen Erhebung zur Kenntnis gelangt sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.(2) Die durch Ermittlung un... mehr lesen...
(1) Statistische Erhebungen dürfen nur personenbezogen sein, wenn dies unerlässlich ist für1.die Festlegung des Personenkreises der Erhebung oder2.die Überprüfung der Erfüllung der Auskunftspflicht oder3.die Berichtigung oder Vervollständigung von Auskünften oder4.die Zusammenführung von Daten üb... mehr lesen...
(1) Statistische Erhebungen umfassen die Ermittlung von Daten durch1.Messen, Wägen oder Zählen,2.Befragungen von Auskunftspflichtigen.(2) Statistische Erhebungen können betreffen:1.natürliche Personen2.juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts3.Personengesellschaften des Handelsre... mehr lesen...
(1) Die Ermittlung und Beschaffung von Daten kann erfolgen durch1.Zusammenarbeit mit der Statistik Österreich, dem Bund, den Ländern sowie mit sonstigen Institutionen, die Statistik betreiben;2.Beschaffung von Daten aus öffentlichen Registern;3.Beschaffung von Verwaltungsdaten;4.Beschaffung von S... mehr lesen...
(1) Die Änderung der §§ 113 bis 115 und 184 bis 186 durch die Novelle LGBl. Nr. 74/1990 ist mit 12. Oktober 1990 in Kraft getreten.(2) Die Ersetzung des Begriffs,ordentlicher Wohnsitz‘ durch den Begriff,Hauptwohnsitz‘ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form durch die Novelle LGBl. Nr. 75/19... mehr lesen...
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Landesgesetz besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46... mehr lesen...
(1) Die in diesem Gesetz im Teil über die Volksrechte in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes genannten Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sind die für die Durchführung von Wahlen zum Landtag vorgesehenen Wahlbehörden, die anlässlich der letzten Wahl zum Landtag gebildet wur... mehr lesen...