(1)Absatz einsDie Ärztin (Der Arzt) hat vor der Durchführung einer ästhetischen Operation die Patientin (den Patienten) klar und verständlich über1.Ziffer einsdie Methode des Eingriffs,2.Ziffer 2Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs,3.Ziffer 3im Rahmen des Eingriffs angewendete Arzneimitte... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine ästhetische Behandlung oder Operation an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist unzulässig.(2)Absatz 2Eine ästhetische Behandlung oder Operation darf an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 2 a, samt Übers... mehr lesen...