(1) Die Ärztin (Der Arzt) hat vor der Durchführung einer ästhetischen Operation die Patientin (den Patienten) klar und verständlich über1.die Methode des Eingriffs,2.Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs,3.im Rahmen des Eingriffs angewendete Arzneimittel und deren Nebenwirkungen sowie Medi... mehr lesen...
(1) Eine ästhetische Behandlung oder Operation an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist unzulässig.(2) Eine ästhetische Behandlung oder Operation darf an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur durchgeführt werde... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.(3) § 5 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 5 in der Fassung des Bun... mehr lesen...