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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(3) § 5 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(3) § 5 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.