§ 13 ÄsthOpG Inkrafttreten

Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 2 a, samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 5 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 3 und 4 sowie Paragraph 7, Absatz 3,, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2018, treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Stand vor dem 14.08.2018

In Kraft vom 15.06.2018 bis 14.08.2018
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis und § 2a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 2 a, samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 5 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 3 und 4 sowie Paragraph 7, Absatz 3,, 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2018, treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.

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