(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1. Juni 2005 in Kraft.(2) Die Richtlinien (§ 7) und die Geschäftsordnung des Wohnungsförderungsbeirats (§ 8 Abs. 5) dürfen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht früher als dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung ist berechtigt,-die zur Ermittlung der Förderungsvoraussetzungen und zur Abwicklung der Förderung maßgeblichen personenbezogenen Daten und personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, insbesondere nach den §§ 7, 7a und 11, und-die zur Überprüfung der vertragsgemäßen Verw... mehr lesen...
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005StF: LGBl. 8304-0 Änderung LGBl. 8304-1 (DFB)LGBl. 8304-2LGBl. 8304-3LGBl. Nr. 105/2016LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: InhaltsverzeichnisAbschnitt IAllgemeine Bestimmungen... mehr lesen...
Schlussbestimmungen(1) Die auf Grund der NÖ Landarbeiterkammerwahlordnung LGBl. Nr. 9/1951 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 314/1966 gebildeten Wahlbehörden bleiben bis zur nächsten auf Grund dieses Gesetzes auszuschreibenden Wahl im Amt.(2) Bei Aufteilung des Sprengels des Verwaltungsbezirk... mehr lesen...
(1) Am 28. Tag nach dem Stichtag ist das Wählerverzeichnis in einem allgemein zugänglichen Amtsraum an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Für die Einsichtnahme sind an jedem Tag mindestens vier Stunden zu bestimmen.(2) Die Auflegung des Wählerverzeichnisses ... mehr lesen...
NÖ Landarbeiterkammer-WahlordnungStF: LGBl. 9005-0 Änderung LGBl. 9005-1LGBl. 9005-2LGBl. 9005-3LGBl. 9005-4LGBl. 9005-5LGBl. 9005-6 (DFB)LGBl. 9005-7LGBl. 9005-8LGBl. Nr. 96/2015LGBl. Nr. 23/2016LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 1... mehr lesen...
Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding (NÖ LKH) Fundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. mehr lesen...
(1) § 25 Abs. 2 und § 37 Abs. 3 sind auch auf Personen anzuwenden, die am 1. Jänner 2015 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Gesetz haben.(2) § 47 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Einen Anspruch auf Ruhebezug nach diesem Gesetz können nur mehr Personen erwerben, die mit Ablauf des 31. Dezember 19971.zehn Jahre an ruhebezugsfähiger Gesamtzeit im Sinne der §§ 19 und 20 oder2.vier Jahre an ruhebezugsfähiger Funktionsdauer im Sinne der §§ 28 und 29aufweisen.(2) Die Vorauss... mehr lesen...
NÖ BezügegesetzStF: LGBl. 0030-0 Änderung LGBl. 0030-1LGBl. 0030-2LGBl. 0030-3LGBl. 0030-4LGBl. 0030-5LGBl. 0030-6LGBl. 0030-7LGBl. 0030-8LGBl. 0030-9LGBl. 0030-10LGBl. 0030-11LGBl. 0030-12LGBl. 0030-13LGBl. 0030-14LGBl. 0030-15LGBl. 0030-16LGBl. 0030-17LGBl. 0030-18LGBl. 0030-19LGBl. 003... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1969, hinsichtlich der Bestimmungen der §§ 18, 19, 24 Abs. 1, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 45 Abs. 1, 48, 49, 50 Abs. 1 und 3 jedoch rückwirkend mit 1. Jänner 1969, in Kraft.(2) Das NÖ Gemeindeärztegesetz – GÄG 1960, LGBl.Nr. 197/1960, in der Fassun... mehr lesen...
(1) Über jeden Gemeindearzt ist bei der Gemeinde (Sanitätsgemeinde) ein Standesausweis zu führen, in dem alle für das Dienstverhältnis im allgemeinen und insbesondere für die Vorrückung in höhere Bezüge und für die Bemessung des Ruhegenusses belangreichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten un... mehr lesen...
NÖ Gemeindeärztegesetz 1977 (NÖ GÄG 1977)StF: LGBl. 9400-0 (WV) Änderung LGBl. 9400-1LGBl. 9400-2LGBl. 9400-3LGBl. 9400-4LGBl. 9400-5LGBl. 9400-6LGBl. 9400-7LGBl. 9400-8LGBl. 9400-9LGBl. 9400-10LGBl. 9400-11LGBl. 9400-12LGBl. 9400-13LGBl. 9400-14LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 23/2018Präambel/... mehr lesen...