§ 18 NÖ WFG 2005 Inkrafttreten

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1. Juni 2005 in Kraft.

(2) Die Richtlinien (§ 7) und die Geschäftsordnung des Wohnungsförderungsbeirats (§ 8 Abs. 5) dürfen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht früher als dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) § 9 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.05.2018

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1. Juni 2005 in Kraft.

(2) Die Richtlinien (§ 7) und die Geschäftsordnung des Wohnungsförderungsbeirats (§ 8 Abs. 5) dürfen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht früher als dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) § 9 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

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