Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005
StF: LGBl. 8304-0
Änderung
LGBl. 8304-1 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2016Mai 2018 beschlossen:
Inhaltsverzeichnis | |
Abschnitt I | |
Ziele und Gegenstand | |
Aufbringung der Förderungsmittel | |
Abschnitt II | |
Förderungswerber und Förderungsbereiche | |
Arten der Förderung | |
Einschränkungen | |
Abschnitt III | |
Zukunftsprognosen | |
Förderungsrichtlinien | |
Sonderfall und Sonderaktion | |
Wohnungsförderungsbeirat | |
Abschnitt IV | |
Daten und Nachweise | |
Förderungsverfahren | |
Voraussetzungen | |
Abschnitt V | |
Verfügungsbeschränkungen | |
Vorzeitige Beendigung des Förderungsverhältnisses | |
Mietzinsberechnung | |
Abschnitt VI | |
Begünstigte Tilgung | |
Gebühren- und Abgabenbefreiung | |
Grundsteuerbefreiung | |
Abschnitt VII | |
Inkrafttreten | |
Übergangsbestimmungen | |
Außerkrafttreten | |
Anmerkung
Druckfehlerberichtigung wurde berücksichtigt.Grundsteuerbefreiungen, die bis zum 31. Dezember 2010 mit Bescheid erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.§ 17 dedes NÖ Wohnungsförderungsgesetzes, LGBl. 8304-2, ist, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Z. 1 vorgelegen sind und auf Fälle in denen sich zukünftig die Befreiungsvoraussetzungen ändern, weiterhin anzuwenden.
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005
StF: LGBl. 8304-0
Änderung
LGBl. 8304-1 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2016Mai 2018 beschlossen:
Inhaltsverzeichnis | |
Abschnitt I | |
Ziele und Gegenstand | |
Aufbringung der Förderungsmittel | |
Abschnitt II | |
Förderungswerber und Förderungsbereiche | |
Arten der Förderung | |
Einschränkungen | |
Abschnitt III | |
Zukunftsprognosen | |
Förderungsrichtlinien | |
Sonderfall und Sonderaktion | |
Wohnungsförderungsbeirat | |
Abschnitt IV | |
Daten und Nachweise | |
Förderungsverfahren | |
Voraussetzungen | |
Abschnitt V | |
Verfügungsbeschränkungen | |
Vorzeitige Beendigung des Förderungsverhältnisses | |
Mietzinsberechnung | |
Abschnitt VI | |
Begünstigte Tilgung | |
Gebühren- und Abgabenbefreiung | |
Grundsteuerbefreiung | |
Abschnitt VII | |
Inkrafttreten | |
Übergangsbestimmungen | |
Außerkrafttreten | |
Anmerkung
Druckfehlerberichtigung wurde berücksichtigt.Grundsteuerbefreiungen, die bis zum 31. Dezember 2010 mit Bescheid erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.§ 17 dedes NÖ Wohnungsförderungsgesetzes, LGBl. 8304-2, ist, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Z. 1 vorgelegen sind und auf Fälle in denen sich zukünftig die Befreiungsvoraussetzungen ändern, weiterhin anzuwenden.