(1)Absatz einsAls Geräte, die geeignet sind, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen (§ 5 Abs. 2a StVO), werden folgende Geräte bestimmt:Als Geräte, die geeignet sind, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Überprüfung der Atemluft auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol darf gemäß § 5 Abs. 2a StVO 1960 vonDie Überprüfung der Atemluft auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol darf gemäß Paragraph 5, Absatz 2 a, StVO 1960 von1.Ziffer einsOrganen des amtsärztlic... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2013, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Untersuchung der Atemluft darf bei Verdacht auf Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 vonDie Untersuchung der Atemluft darf bei Verdacht auf Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 von1.Ziffer einsOrganen des amtsärztlichen Diens... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1994 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 12. März 1987, BGBl. Nr. 106, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 390/1988, tritt mit Ablauf des 30. Septembers 1994 außer Kraft; Organe der Straßen... mehr lesen...