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(1) Als Geräte, die geeignet sind, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen (§ 5 Abs. 2a StVO), werden folgende Geräte bestimmt:
Gerätebezeichnungen: | AlcoQuant6020 AlcoQuant6020plus | AlcoTrueP |
Hersteller | EnviteC – Wismar GmbH | Bluepoint MEDICAL GmbH & Co. KG |
(2) Der gerätespezifische Wert, ab dem auf das Vorliegen des Verdachts der Beeinträchtigung durch Alkohol im Sinne des § 5 Abs. 2a StVO geschlossen werden kann, wird mit 0,22 mg/l bestimmt.
(1) Als Geräte, die geeignet sind, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen (§ 5 Abs. 2a StVO), werden folgende Geräte bestimmt:
Gerätebezeichnungen: | AlcoQuant6020 AlcoQuant6020plus | AlcoTrueP |
Hersteller | EnviteC – Wismar GmbH | Bluepoint MEDICAL GmbH & Co. KG |
(2) Der gerätespezifische Wert, ab dem auf das Vorliegen des Verdachts der Beeinträchtigung durch Alkohol im Sinne des § 5 Abs. 2a StVO geschlossen werden kann, wird mit 0,22 mg/l bestimmt.