Anl. 7a ZustV

ZustV - Zulassungsstellenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(§ 13 Abs. 1a)(Paragraph 13, Absatz eins a,) Felddefinitionen für die Zulassungsbescheinigung Teil I im ChipkartenformatFelddefinitionen für die Zulassungsbescheinigung Teil römisch eins im Chipkartenformat

(Anm.: Anlage 7a als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 7a als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 06.11.2023 bis 31.12.9999
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