Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
(§ 13 Abs. 1a)(Paragraph 13, Absatz eins a,)Felddefinitionen für die Zulassungsbescheinigung Teil I im ChipkartenformatFelddefinitionen für die Zulassungsbescheinigung Teil römisch eins im Chipkartenformat
(Anm.: Anlage 7a als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 7a als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 06.11.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 7a ZustV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 7a ZustV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 7a ZustV