§ 22 WWFSG 1989

WWFSG 1989 - Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Paragraph 22,

entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februart 2024 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2024, vom 7. Februart 2024

In Kraft seit 01.03.2024 bis 31.12.9999
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