Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Paragraph 21,
entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februar 2024 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2024, vom 7. Februar 2024
In Kraft seit 01.03.2024 bis 31.12.9999
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