§ 15 Wr. UIG Inkrafttreten

Wr. UIG - Wiener Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2001 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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