Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Ziel dieses Gesetzes ist die Freihaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr, öffentlich zugänglichen Grünflächen sowie öffentlich zugänglichen Wasserflächen von Verunreinigungen.
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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