Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
§ 13 Abs. 3 tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. § 46a Abs. 8 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 10.02.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 77 Wr. KAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 77 Wr. KAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 77 Wr. KAG