Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung der Wiener Landesregierung vom 24. März 1987. Vom Abdruck des Textes der Wiederverlautbarung wurde Abstand genommen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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