§ 7 WNotifG Schlussbestimmung

WNotifG - Wiener Notifizierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015, S. 1, umgesetzt.

In Kraft seit 30.07.2016 bis 31.12.9999
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