Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bekämpfung von Bränden obliegt der Feuerwehr. Die näheren Bestimmungen werden durch das Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz) getroffen.
In Kraft seit 05.06.2016 bis 31.12.9999
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