§ 5 W-VEXAT (Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären), In-Kraft-Treten - JUSLINE Österreich
§ 5 W-VEXAT In-Kraft-Treten
W-VEXAT - Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 1. März 2005 in Kraft getreten.
In Kraft seit 01.04.2013 bis 31.12.9999
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