§ 4 W-VEXAT Bezugnahme auf Richtlinien

W-VEXAT - Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, ABl. Nr. L 23 vom 28. Jänner 2000 S. 57, berichtigt durch ABl. Nr. L 134 vom 7. Juni 2000 S. 36, umgesetzt.

In Kraft seit 01.04.2013 bis 31.12.9999
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