Art. 2 § 10 W-VDL

W-VDL - Vierte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die Entscheidungen (Vergleiche) der Einigungskommission im rechtsprechenden Verfahren sind Exekutionstitel im Sinne des § 1, Exekutionsordnung. Auf Verlangen der Parteien hat die Einigungskommission die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit auf der Ausfertigung der Entscheidung zu bestätigen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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