§ 3 W-VALFWVLF (Wiener Verordnung explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. VEXAT Land- und Forstwirtschaft), Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen - JUSLINE Österreich
§ 3 W-VALFWVLF Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
W-VALFWVLF - Wiener Verordnung explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. VEXAT Land- und Forstwirtschaft
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit in den durch diese Verordnung für anwendbar erklärten Bestimmungen der VEXAT samt deren Anhang auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am Tag des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 15.02.2007 bis 31.12.9999
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