§ 4 W-SVPV Inkrafttreten

W-SVPV - Notwendige fachliche Voraussetzungen der Sicherheitsvertrauenspersonen in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Stammfassung dieser Verordnung ist mit 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.

In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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