§ 1 W-MAV 1996 Geltungsbereich

W-MAV 1996 - Wiener Mindestausstattungsverordnung 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Diese Verordnung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf Gastgewerbebetriebe, die auf Grund einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gemäß § 124 Z 9 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, geführt werden, sowie sinngemäß auf die in § 143 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, angeführten Tätigkeiten und die Gewerbeausübung außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen im Sinne des § 148 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, mit Standort in Wien anzuwenden.

In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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