§ 5 W-HFV

W-HFV - Wiener Hundeführscheinverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters oder der Hundehalterin entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte.

(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.

(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.

(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

Begegnung mit anderen Hunden,

Begegnung mit Joggern und Joggerinnen,

Begegnung mit Radfahrern und Radfahrerinnen bzw. Inlineskatern und Inlineskaterinnen,

Begegnung mit Kinderwagen,

Begegnung mit Kindern,

Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,

Warten vor einem Geschäft,

Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

Bewegung durch eine große Menschenmenge,

Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,

Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),

Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,

Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,

Verhalten in einer Hundezone.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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