§ 6 W-GSAG In-Kraft-Treten

W-GSAG - Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt das Vergnügungssteuergesetz 1987 – VGSG, LGBl. für Wien Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 9/2002 außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 63/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Auf Sachverhalte vor dem 1. Jänner 2017 sind die bisherigen Bestimmungen weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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