Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Landwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - Fünfte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 41/1949, ihre Wirksamkeit.
In Kraft seit 21.07.1982 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 51 W-BW
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 W-BW selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 51 W-BW