Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat und Zentralbetriebsrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlkommissionen und Wahlzeugen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Wiener land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des 9. Abschnittes der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 6/1977 wird verordnet:
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