§ 49 W-BO 1994

W-BO 1994 - Besoldungsordnung 1994

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Leiterin eines Kindergartens, die für April 1994 Anspruch auf die Dienstzulage gemäß § 29 Abs. 2 hatte, gebührt diese Dienstzulage ab 1. Mai 1994 weiter.

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 49 W-BO 1994


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 49 W-BO 1994 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 49 W-BO 1994


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 49 W-BO 1994


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 49 W-BO 1994 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 48h W-BO 1994
§ 49a W-BO 1994