§ 3 W-BauV (Wiener Bauarbeiterinnen- und Bauarbeiterschutzverordnung), Verweisungen auf Bundesgesetze und auf Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen - JUSLINE Österreich
§ 3 W-BauV Verweisungen auf Bundesgesetze und auf Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
W-BauV - Wiener Bauarbeiterinnen- und Bauarbeiterschutzverordnung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der BauV auf Bundesgesetze und auf Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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