Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren bei Ausführung von Bauarbeiten (Wiener Bauarbeiterinnen- und Bauarbeiterschutzverordnung – W-BauV)
StF: LGBl. Nr. 52/2010, CELEX-Nr.: 392L0057
Änderung
LGBl. Nr. 12/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 16, 20, 25 und 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 42/2010, wird verordnet:
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