§ 3 W-AR 1996 L

W-AR 1996 L - Übertragung von Aufgaben nach dem Rebenverkehrsgesetz 1996 an die Wiener Landwirtschaftskammer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 25.02.2003 bis 31.12.9999
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