§ 1 W-AEVFR

W-AEVFR - Ausstattung des Ehrenzeichens für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Nach Genehmigung des Bundes tritt bei der im § 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953 beschriebenen Ausstattung des Ehrenzeichens der Stadt Wien für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen an die Stelle des Wappens der Stadt Wien das Österreichische Bundeswappen.

In Kraft seit 25.02.1953 bis 31.12.9999
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