Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.01.2025
Soweit die Bundes- oder Landesgesetze nicht die Entscheidung durch den Senat vorsehen, entscheidet das Verwaltungsgericht durch Einzelrichter (Rechtspfleger).
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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