IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Kummernecker über die Beschwerde der Frau A. B. vom 18.1.2015 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2 - Personalservice, vom 19.12.2014, Zl.: MA 2/0554378, betreffend die Anträge auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension vom 1.11.2014, zu Recht erkannt: I.) Gemäß § 28 VwGVG wird der Beschwerde zu den Spruchpunkten I. und II. keine Folge gegeben und der angefochten... mehr lesen...