In Vorabentscheidungsverfahren können Ausfertigungen des Verwaltungsgerichtshofes gemäß Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2018 über die Einreichung und die Zustellung von Verfahrensschriftstücken im Wege der Anwendung e-Curia, ABl. Nr. L 293 vom 20.11.2018, S. 36, im Wege der Informatikanwendung mit der Bezeichnung „e-Curia“ beim Gerichtshof der Europäischen Union auf elektronischem Weg eingereicht und von diesem dem Verwaltungsgerichtshof zugestellt werden. In Vorabentscheidungsverfahren können Ausfertigungen des Verwaltungsgerichtshofes gemäß Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2018 über die Einreichung und die Zustellung von Verfahrensschriftstücken im Wege der Anwendung e-Curia, ABl. Nr. L 293 vom 20.11.2018, Sitzung 36, im Wege der Informatikanwendung mit der Bezeichnung „e-Curia“ beim Gerichtshof der Europäischen Union auf elektronischem Weg eingereicht und von diesem dem Verwaltungsgerichtshof zugestellt werden.
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