Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.02.2025
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung.
In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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