Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Dieses Bundesgesetz regelt den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehören.
In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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