Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Anlage 1
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 VBefrG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 VBefrG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 VBefrG