Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Art. 1 § 10 VBefrG (weggefallen) seit 01.05.1993 weggefallen.
In Kraft seit 01.05.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 10 VBefrG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 10 VBefrG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 10 VBefrG