§ 9 VfllV

VfllV - Verfallsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Der Titel, § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 3 und 4, § 4, § 7 Abs. 2 und § 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 381/2008 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 außer Kraft.

In Kraft seit 30.10.2008 bis 31.12.9999
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