Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Gegen Urteile, die über einen Verband ergangen sind, stehen – auch im Falle des selbstständigen Verfahrens – die in der StPO gegen Urteile vorgesehenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe offen.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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