Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle

VbA LuFw - Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw)
(Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 41/2017)

Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2001

Änderung

LGBl. Nr. 41/2017 [CELEX-Nr.: 32000L0054, 32014L027]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 90 und 94e der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 1981, LGBl. Nr. 25, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2000, wird verordnet:

In Kraft seit 01.06.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VbA LuFw Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 VbA LuFw