Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw) Fundstelle

Schutz gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über den Schutz der BedienstetenDienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw)
(Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 41/2017)

Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2001

Änderung

LGBl. Nr. 41/2017 [CELEX-Nr.: 32000L0054, 32014L027]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 90 und 94e der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 1981, LGBl. Nr. 25, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2000, wird verordnet:

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 15.09.2001 bis 31.05.2017

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über den Schutz der BedienstetenDienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (VbA LuFw)
(Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 41/2017)

Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2001

Änderung

LGBl. Nr. 41/2017 [CELEX-Nr.: 32000L0054, 32014L027]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 90 und 94e der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 1981, LGBl. Nr. 25, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2000, wird verordnet:

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