(1) Das Eigenmittelerfordernis eines kleinen Versicherungsunternehmens wird gemäß Anlage B berechnet und muss mindestens betragen:
1. | 1,5 Millionen Euro für die Nicht-Lebensversicherung und | |||||||||
2. | 1,8 Millionen Euro für die Lebensversicherung. |
(2) Kleine Versicherungsunternehmen haben jederzeit Eigenmittel gemäß § 89 zur Bedeckung des Eigenmittelerfordernisses zu halten.
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