Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Bestimmungen am 1. Jänner 2016 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2, genannten Bestimmungen am 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 334 Abs. 1, 2 und 4 tritt am 1. April 2015 und § 334 Abs. 3 am 1. Juli 2015 in Kraft.Paragraph 334, Absatz eins,, 2 und 4 tritt am 1. April 2015 und Paragraph 334, Absatz 3, am 1. Juli 2015 in Kraft.
(3)Absatz 3Die FMA kann Verordnungen auf Grund der Ermächtigungen in diesem Bundesgesetz bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Ermächtigungen in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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