§ 30 URG Inkrafttreten

URG - Unternehmensreorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.Paragraph 22, Absatz 2,, Paragraph 23 und Paragraph 24, Absatz eins, in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2005,, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 2, 13 Abs. 3, 17, 18, 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 und 28 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.Die Paragraphen 2,, 13 Absatz 3,, 17, 18, 20 Absatz 2,, 22 Absatz eins, und 28 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2010, treten mit 1. August 2010 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§§ 23 und 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2016 treten mit 20. Juli 2015 in Kraft und sind auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.Paragraphen 23 und 24 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2016, treten mit 20. Juli 2015 in Kraft und sind auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
In Kraft seit 14.06.2016 bis 31.12.9999
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