Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Dieses Übereinkommen geht bereits geschlossenen oder in Zukunft zu schließenden internationalen Vereinbarungen, die Bestimmungen über in diesem Übereinkommen geregelte Gegenstände enthalten, nicht vor, sofern die Parteien ihre Niederlassung in Vertragsstaaten einer solchen Vereinbarung haben.
In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
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