Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Verkäufer ist nach Maßgabe des Vertrages und dieses Übereinkommens verpflichtet, die Ware zu liefern, die sie betreffenden Dokumente zu übergeben und das Eigentum an der Ware zu übertragen.
In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
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