Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Eine Annahme kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem Anbietenden vor oder in dem Zeitpunkt zugeht, in dem die Annahme wirksam geworden wäre.
In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
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